AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Rechtsgeschäfte zwischen der Praxis für Podologie Regine Ammermann, Hornschuchpromenade 16, in 90762 Fürth, www.podopraxis-ra.de; info@podopraxis-ra.de und den Patienten, unabhängig davon, ob es sich um Selbstzahler, Privatpatienten oder Kassenpatienten handelt. Sie gelten auch für Kaufleute im Sinne des HGB und Geschäftskunden, ohne dass diese ausdrücklich zugestimmt haben.

Die AGB werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Dienstleistungsvertrages gemäß

§ 611 BGB.

Die Praxis für Podologie Regine Ammermann behält sich zwar deren Änderung vor, doch können sie grundsätzlich nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Trotz eventueller Änderungen bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten gültig und gelten auch für alle zukünftigen Dienstleistungen zwischen der Praxis und den Patienten, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie sind auch Bestandteil eventueller individueller Verträge zwischen Praxis und Patient.

Die Praxis für Podologie Regine Ammermann ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft für die gewünschte Behandlung bereitgestellt.

§ 2 – LEISTUNGEN DER PRAXIS

1. Die Praxis bietet dem Patienten podologische, fußpflegerische und Fuß-Wellness Behandlungen. Die entsprechenden Angebote sind freibleibend, jedoch nach podologischen Gesichtspunkten erarbeitet und aufgebaut. Zu Erstterminen wird i.d.R. eine podologische Fachkraft hinzugezogen. Die einzelnen jeweils gültigen Programme sind in der Praxis zu erfragen und werden auf der Internetplattform veröffentlicht.

2. Leistungsort ist der Sitz der Praxis. Eine Verpflichtung zu Hausbesuchen besteht grundsätzlich nicht. Hausbesuche werden demnach zwischen den Parteien gesondert vereinbart wenn die personellen Ressourcen in der Praxis dafür vorhanden sind. Fuß-Wellness Behandlungen können nur in der Praxis vorgenommen werden.

§ 3 – VERTRAGSSCHLUSS

1.  Die Angebote der Praxis sind unverbindlich und freibleibend, solange diese nicht ausdrücklich durch die endgültige Terminbestätigung der Praxis als verbindlich vereinbart worden sind. Bis dahin stellt die vorliegende Terminanfrage des Patienten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters per Telefon, per Internet, per Fax oder vor Ort in der Praxis ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

2.  Der Dienstleistungsvertrag kommt durch die Annahme mittels Terminbestätigung durch die Praxis zustande.

3.  Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so endet er mit Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.  Die Praxis kann Aufträge ohne Angaben von Gründen ablehnen.

5.  Wird bei der Buchung ein Gutschein eingesetzt, so wird der Gutschein selbst der gebuchten Behandlung zugeordnet und damit entweder ganz oder anteilig der Höhe seines Wertes verbraucht.

6.  Das Gleiche gilt für Buchungen von Kassenpatienten auf Grundlage der Heilmittelverordnung. Die einzelnen Behandlungstermine werden der jeweiligen Anzahl der bewilligten Behandlungseinheiten zugeordnet.

§ 4 – GUTSCHEINEINLÖSUNG

Die Gültigkeit unserer Gutscheine ist auf 1 Jahr nach Gutscheinausstellungsdatum begrenzt, da es sich um Gutscheine für eine Dienstleistung handelt. Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein ist zum Termin mitzubringen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.

§ 5 – STORNIERUNG

1.  Bei Stornierung bzw. Terminabsage durch den Patienten gelten folgende Bedingungen:

a) Bis zwei Tagen vor der vereinbarten Behandlung: kostenfrei

b)  Ab 48 h oder weniger bzw. bei Nichterscheinen oder Nichterreichbarkeit des Patienten am Behandlungstag werden 100 % der vereinbarten Vergütung gem. § 615 BGB fällig.

Die Stornierung kann persönlich, per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief  vorgenommen werden. Ist die Praxis geschlossen kann der Anrufbeantworter der Praxis genutzt werden. Der Patient hat dabei den Nachweis der rechtzeitigen Terminabsage zu erbringen.

c)   Sollte der Patient im Rahmen von Hausbesuchen nicht wie vereinbart anzutreffen sein, bleibt der Vergütungsanspruch gem. § 5, Ziffer 1b) bestehen.

d)   Die vorgenannten Stornoregelungen gelten auch für Kassenpatienten. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.

e)  Die Stornoregelungen gelten auch für Gutscheininhaber. Der Gutschein wird gleichfalls auf den nicht in Anspruch genommenen Behandlungstermin angerechnet und gilt damit als ganz oder teilweise verbraucht.

2.  Eine Umbuchung auf einen anderen Behandlungstermin bestimmt sich gem. § 1 a) und b)

3.  Ist der Patient aufgrund von Krankheit nicht in der Lage an dem gebuchten Termin teilzunehmen wird ein neuer Termin vereinbart. Unabhängig davon bleibt der Vergütungsanspruch der Praxis bestehen.

§ 6 – VERTRAGSBEENDIGUNG

1.  Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem  Grund.

2.  Ein wichtiger außerordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Patient mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug gerät, wenn der Patient gesetzliche Vorschriften verletzt, gegen wesentliche Verpflichtungen nach diesem Vertrag verstößt, den guten Ruf der Praxis erheblich gefährdet.

3.  Die Kündigung kann von beiden Parteien mündlich

§ 7 – AUSSCHLUSS DER LEISTUNGSPFLICHT

1. Die Praxis ist berechtigt die Leistung zu verweigern, sofern sich der Patient wiederholt grob störend in der Behandlung verhält. In diesem Fall ist die Praxis berechtigt, mit Rücksicht auf die Interessen der anderen Patienten, den störenden Patienten von der Behandlung auszuschließen.

2. Bringt der Patient Tiere in die Praxis mit, ist diese nach den Vorschriften und Verordnungen des Gesundheitsamtes verpflichtet den eventuell bereits geschlossenen Vertrag aufzukündigen und Tier und Halter umgehend der Praxis zu verweisen. Sollte das Tier frei in der Praxis umherlaufen, informiert die Praxis das Gesundheitsamt. Die eventuell geforderte Desinfizierung der Praxisräume wird dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

3. Erfolgt in berechtigten Fällen der Ausschluss, behält die Praxis den vereinbarten Behandlungspreis.

4. Ist die Durchführung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung der Praxis (Krankheit, Fachkräftemangel usw.), wegen Störungen am Praxisort oder am Ort der Dienstleistung (z. B. beim Hausbesuch) nicht möglich, wird der Patient umgehend informiert. In solchen Fällen ist die Praxis berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5. Ein Anspruch auf Ersatz von Reisekosten sowie Arbeitsausfall seitens des Patienten oder Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Praxis.

6. Im Falle eines verspäteten Behandlungsbeginns welchen ausschließlich der Patient zu vertreten hat, ist die Praxis berechtigt, die Leistung teilweise bzw. vollständig zu verweigern, soweit die daraus resultierende Terminverschiebung den folgenden Patienten nicht zuzumuten ist. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt für die Praxis im vollen Umfang bestehen. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund des verspäteten Behandlungsbeginns die Leistungszeit verkürzt.

§ 8 – FÄLLIGKEIT DER LEISTUNG

1.  Die vereinbarte Vergütung der Praxis bestimmt sich pro Patient und Behandlungstermin inklusive der zurzeit gültigen Umsatzsteuer i. H. v. 19%  (Behandlungen auf Rezept sind von der Steuer befreit – nach §4 Nr. 14 a UStG) wird mit der Auftragsbestätigung durch die Praxis sofort fällig und ist gemäß der zugesendeten Zahlungsaufforderung durch den Patienten auf die angegebenen Konten der Praxis bzw. vor Ort am Tag der Behandlung auszugleichen.

2. Fahrtkosten, die im Rahmen von Hausbesuchen entstehen, werden gem. den Vorgaben der Heilmittelverordnung abgerechnet.

3.  Der Patient kommt spätestens nach Ablauf von 7 Tagen nach Fälligkeit der Leistung in Verzug.

4.  Kommt der Patient mit der Leistung in Verzug, kann die Praxis Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Kontokorrentzinssatzes in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Praxis ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 – PFLICHTEN DES PATIENTEN

Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet sich der Patient, der Praxis alle erforderlichen Informationen rechtzeitig mit aktuellem Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung notwendig sind. Insbesondere hat er den Fragebogen zur Erstbehandlung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und zu unterschreiben, um Komplikationen auszuschließen und Risiken erkennbar zu machen. Der Patient ist ferner verpflichtet, zum Schutze des Praxispersonals, auch den möglichen Verdacht einer Gesundheitsgefahr gem. dem Infektionsschutzgesetz ordnungsgemäß vorab der Praxis gegenüber anzuzeigen.

Nach der Europäischen Gesetzeslage hat er ebenso die datenschutzrechtliche Einwilligungsklausel zur Verarbeitung von Patientendaten gem. Art. 13 DSGVO auszufüllen und zu unterschreiben.

Bei Weigerung den Fragebogen zur Erstbehandlung kann bei Weigerung die Datenschutzerklärung abzugeben muss die Praxis die Durchführung der vereinbarten Behandlung ablehnen. In einem solchen Fall ist der Patient verpflichtet den vollen vereinbarten Behandlungspreis zu bezahlen gemäß § 7.

§ 10 – HAFTUNG DURCH DIE PRAXIS

1.  Schadensersatzansprüche des Patienten sind ausgeschlossen, soweit sich aus

den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt.

2. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und der Schadenhöhe begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

3.  Für Garderobe und andere vom Patienten in die Praxis eingebrachte Gegenstände ist die Praxis nicht haftbar.

4.  Med. Dienstleistungen sind komplexe Prozesse, die von verschiedensten Einflüssen abhängen. Die Praxis übernimmt trotz aller Anstrengungen ausdrücklich keine Garantie für den, seitens des Patienten gewünschten Erfolg. Ein bestimmter Erfolg ist vertraglich nicht geschuldet.

5.  Die Praxis haftet ferner nicht für fehlerhafte Angaben und Aussagen seitens des Patienten.

6.  Die von der Praxis verwendeten Angaben des Patienten werden durch die Praxis nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Praxis übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind.

7.  Eine Garantie für die Kompetenzen Dritter übernimmt die Praxis weder explizit noch implizit.

 8.  Die Praxis schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Praxis, falls der Patienten gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

 9.  Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

10.  Insbesondere ist die Haftung der Praxis ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Schadensersatzanspruch des Patienten auf fehlerhafte oder unterlassene Informationen zu Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen des Patienten zurückzuführen ist.

11. Die Praxis, hier speziell der Bereich Nagelkosmetik, übernimmt keine Haftung für die Nägel, wenn:

– Der Kunde durch unsachgemäße Behandlung, abschleifen oder entfernen von einem Nagelstudio oder Naildesigner usw. Nagelschäden erleidet;

– der Kunde ohne den Gebrauch von Handschuhen mit Chemikalien in Berührung kommt oder damit arbeitet;

– der Kunde die Lacke unsachgemäß entfernt;

– der Kunde andere als die von der Praxis empfohlenen Produkte verwendet, um die Nägel zu pflegen;

– der Kunde dem Hinweis, in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nachkommt;

– der Kunde die Produkte nicht unter Einhaltung der Gebrauchsanweisung anwendet;

– der Kunde darauf besteht, von ihm mitgebrachte Produkte (Nagellack usw.) auftragen zu lassen.

12. Für die kostenpflichtigen Dienstleistungen und Angebote der Praxis gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gem. BGB sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften in der jeweils aktuell gültigen Form.

13.  Die Verjährungsfrist für alle Haftungsansprüche beträgt ein Jahr. Ansprüche aus Produkthaftung, der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, Garantien, Arglist sowie aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

§ 11 – DATENSCHUTZ

Die Patienteninformation zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO hängt in der Praxis für jedermann zugänglich aus.

§ 12 – ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1.  Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand ist der Sitz der Praxis vereinbart. Die Praxis ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Patienten anhängig zu machen.

2.  Hat der Patient keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Praxis. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 – SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.

§ 14 – GÜLTIGKEIT DER AGB

Diese AGB treten mit heutigem Datum in Kraft und sind bis zu einer Überarbeitung oder eventuell notwendigen Änderungen gültig.